Waffenführerschein

Der Waffenführerschein gem. § 5 der 2. WaffV ist Voraussetzung für den Antrag auf Waffenbesitzkarte und dient als Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen. Für den Erstantrag wird ein waffenpsychologisches Gutachten benötigt.

Wir bieten eine kompakte Ausbildung für den Waffenführerschein und unterstützen zusätzlich bei der Organisation des erforderlichen waffenpsychologischen Gutachtens.

Dein Weg zur Waffenbesitzkarte:
  • Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen bei jagdlicher oder sportlicher Ausübung möglich)
  • Waffenpsychologisches Gutachten (nicht erforderlich bei Inhabern einer gültigen Jagdkarte)
  • Waffenführerschein (nicht erforderlich bei Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs einer Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe)
  • Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Hauptwohnsitz)

WAFFENFÜHRERSCHEIN – VERLÄNGERUNG

Waffenführerscheinkurs für die Verlängerung bereits bestehender Waffenbesitzkarten nach Aufforderung der Behörde nach 5 Jahren

  • Theorie: Vermittlung relevanter Gesetzesnovellen im Waffenrecht
  • Praktisches Schießen
  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Kosten: EUR 70.-

Anmeldung und weitere Informationen unter wbk@shootingpark.at

WAFFENFÜHRERSCHEIN –

Schulung für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunden

• Schulung im österreichischen Waffenrecht
• Grundlagen der Waffentechnik
• Sichere Handhabung und praktisches Schießen
• Dauer: ca. 2–3 Stunden
• Kosten: EUR 110,–

WICHTIG:
Mit der Novelle 2025 zum Waffengesetz wurden waffenpsychologische Untersuchungen neu geregelt.
Die Begutachtung erfolgt künftig getrennt vom Waffenführerschein und nach strengeren Vorgaben.

Gerne nennen wir einen qualifizierten Psychologen, bei dem zeitnah und unkompliziert ein Termin für die waffenpsychologische Begutachtung vereinbart werden kann.

Weitere Informationen unter wbk@shootingpark.at