Waffen­führerschein

Der Waffenführerschein gem. § 5 der 2. WaffV ist Voraussetzung für den Antrag auf Waffenbesitzkarte oder Waffenpass und dient als Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen. Für den Erstantrag wird ein waffenpsychologisches Gutachten benötigt.

Unser praktischer und günstiger Kombi-Kurs beinhaltet sowohl das Gutachten als auch den Waffenführerschein und kann mit wenig Zeitaufwand bei uns absolviert werden.

Dein Weg zur Waffenbesitzkarte:
  • Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen bei jagdlicher oder sportlicher Ausübung möglich)
  • Waffenpsychologisches Gutachten (nicht erforderlich bei Inhabern einer gültigen Jagdkarte)
  • Waffenführerschein (nicht erforderlich bei Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs einer Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe)
  • Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Hauptwohnsitz)

WAFFENFÜHRERSCHEIN – VERLÄNGERUNG

Waffenführerscheinkurs für die Verlängerung bereits bestehender Waffenbesitzkarten nach Aufforderung der Behörde nach 5 Jahren

  • Theorie: Vermittlung relevanter Gesetzesnovellen im Waffenrecht
  • Praktisches Schießen
  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Kosten: EUR 70.-

Anmeldung und weitere Informationen unter wbk@shootingpark.at

WAFFENFÜHRERSCHEIN – KOMBIKURS

Kombikurs für den Erwerb der waffenrechtlichen Urkunden

  • Theorie: Aktuelle Informationen zum Waffengesetz
  • Praktisches Schießen
  • Waffenrechtliche Verlässlichkeitsuntersuchung durch befugte PsychologInnen
  • Dauer: ca. 3 – 4 Stunden
  • Kosten: EUR 360.-

Anmeldung und weitere Informationen unter wbk@shootingpark.at